Praxen investieren den Erlös des Recyclings auch in Projekte, die unmittelbar den Patienten und den Praxismitarbeitern zugutekommen. Etwa in die Suche nach neuen Mitarbeitern, die sich dann um die Patienten kümmern und das Team entlasten. Es gibt Praxen, die Erlöse zur Unterstützung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Teams einsetzen. Last but not least sind Investitionen in Geräte wie Intraoralscanner oder strahlungsreduziertes Röntgen eine weitere Möglichkeit, den Patienten Vorteile zu bieten.
Früher stand tatsächlich die Spende im Vordergrund. Da wurden 60, 80, oder auch 100 Prozent des Erlöses einem karitativen Zweck zugeführt. Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patientinnen und Patienten darum bitten, ihnen das Zahngold zu überlassen, um es in einen Recyclingprozess zu überführen, tun sie dies in der Regel nicht für sich, sondern für karitative Zwecke. Grundsätzlich entscheidet der Patient oder die Patientin, für was das Zahngold verwendet werden soll. Insofern ist es möglich,dass die Zahnarztpraxis mit Zustimmung des Patienten den Erlös aus dem einbehaltenen Zahngold behält. Als Teil des Betriebsvermögens muss dieser Erlös dann jedoch versteuert werden.
Organisationen die Zahngold sammeln:
https://www.stiftung-hdz.de/
https://www.zahngold-profamilia.de/
https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/lp/za
https://dentists-for-africa.org/
https://www.bon-aureus.de/index.php
kulzer-leonhard
#Grund 3: Ressourcen sparen und Umwelt schonen
Jedes recycelte Gramm Edelmetall hilft die Natur und die Umwelt zu schützen. Im Gegensatz zur Gewinnung aus Minen entsteht beim Recycling nur ein Bruchteil an CO2. Die Möglichkeit ohne Aufwand, Kosten, oder Prozessänderungen echte Nachhaltigkeit zu leben ist ein Argument, das viele Praxen überzeugt.
Links:
https://www.edelmetalle.org/recycling/
Fachbericht Judith Grieger
Die Zahnarztpraxis darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin das Zahngold behalten. Denn das entnommene Zahngold gehört dem Patienten beziehungsweise der Patientin. Das heißt, die Zahnarztpraxis ist verpflichtet, dem Patienten sein aus welchen Gründen auch immer entnommenes Zahngold auszuhändigen. Wenn sie es in der Annahme behält, dass der Patient ohnehin kein Interesse daran hat, handelt sie rechtswidrig.
Hier finden Sie Interviews und Berichte in der Fachpresse, Tutorials, die Aufzeichnung des letzten Webinars und die Bestellmöglichkeit für unsere Sammeldose:
Interviews:
Interview mit Dr. Johanna Leonhard
Fachbericht mit Judith Krieger
Berichte:
Altgold in der Praxis
Gute Gründe für Goldrecycling
Expertenzirkel
Zahngoldrecycling ist Nachhaltigkeit
Tutorials:
Zahngoldrecycling Teil 1 (Video)
Zahngoldrecycling Teil 2(Video)
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